E-Mail Kontakt

 

BuiltWithNOF
Sicherheitsvorschriften

Sicherheitsvorschriften

1 Alle Werkzeuge, Werkzeugmaschinen sowie technischen Hilfsmittel, Betriebsstoffe sind ausschließlich zu Ihrer eigentlichen Verwendung unter Beachtung der jeweils gültigen Bedienungsanleitungen, Unfallverhütungsvorschriften, Umweltschutzbestimmungen, Betriebsstättenverordnungen, Vorschriften des Technischen Überwachungsvereines, der Ordnungsämter und weiteren örtlichen Vorschriften, Erlassen, Verordnungen und Gesetzen einzusetzen. Insbesonders bei Kühlschmierstoffen ist darauf zu achten, dass sie nicht in den Boden, ins Abwasser oder ins Gewässer kommen dürfen. 

2 Bei der Installation der Anlagen, Maschinen und Werkzeugen sind die entsprechenden Normen und Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Achten Sie auf die nötigen Leitungsquerschnitte der Stromzuführungen, Beleuchtungswerte in den Werkräumen und Werkstätten, für eine richtige Zu- und Abluft an zu kühlenden Teilen und auf nicht verstellte Wege, die durch den Betrieb von Werkzeugen und Maschinen entstehen während des Betriebes entstehen können. Insbesonders bei Werkzeugtischen, Rollbahnen und anderen Transport und Hebeeinrichtungen sind die Gefahrenpunkte durch fachkundiges Personal zu eliminieren, so dass ein zulässiger, störungsfreier und sicherer Betrieb der Werkzeuge und Werkzeugmaschinen und Aggregate gewährleistet ist. Beim Betrieb mit Werkzeugen und Werkzeugmaschinen an Werkstücken ist darauf zu achten, dass die Werkstücke sicher aufgespannt sind und nicht umherschlagen können. Bei Elektrisch handgeführten Werkzeugen und Maschinen ist sicherzustellen, dass weder die Maschine, noch der Bediener oder das Werkstück raus, um- oder wegfallen kann oder umhergeschleudert wird.

Für die noch nicht in das jeweilige Landesrecht umgesetzten Europäischen Normen sind die noch gültigen Landesspezifischen Vorschriften anzuwenden.

3 Verwenden Sie Maschinen, Werkzeuge und Betriebsstoffe nur, wenn Sie nicht unter Drogen, Alkohol, Medikamenten oder Übermüdung leiden bzw. zu sich genommen haben. Beachten Sie generell die Sicherheits- und Warnhinweise auf den Maschinen.

Bei bestimmten Arbeiten benötigen Sie Körperschutzmittel als Schutzausrüstung. Dieses sind: Schutzhelm, Schutzbrille, oder Gesichtsschutz, Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe, Gehörschutz, enganliegende Kleidung und Schutzhandschuhe.

Beachten Sie beim Umgang von rotierenden Werkzeugmaschinen ( z.B. Bohr-, Dreh- Fräsmaschine ),  dass der Einsatz von Handschuhen während des Betriebes an den Maschinen zu unterlassen ist, sowie man ggf. ein Haarnetz tragen muß, jedoch keine Schals, Turbane und Kopftücher etc. benutzen darf.  

Bedenken Sie,  dass durch oder von dem Gebrauch von Werkzeugen und Werkzeugmaschinen Gefährdungen für Leib und Leben von Mensch und Natur ausgehen können. Näheres steht in den jeweiligen Bedienungsanleitungen. Sind bei einer gebrauchten Werkzeugmaschine, bei einem gebrauchten Werkzeug keine Anleitungen dabei, so fragen sie vor Einsatz derselben Maschine nach, wie die Maschine, das Gerät oder Werkzeug einzusetzen ist.

4 Wird eine Maschine anders als in der Bedienungsanleitung vorgesehen eingesetzt, so erlischt die eigentliche Betriebserlaubnis derselben. Wir übernehmen generell keine Haftung für Schäden aufgrund einer nicht bestimmungsgemäß eingesetzten Maschine, Werkzeugen oder Betriebsstoffen, sowie einer ordnungsgemäßen Verwendung von Maschine, Werkzeugen oder Betriebsstoffen.

5 Wir weisen weiterhin ausdrücklich darauf hin, dass durch nicht von unserer Firma oder dem Hersteller autorisierte konstruktive , technische  oder verfahrenstechnische Änderungen an Geräten, Maschinen, Werkzeugen jeglicher Art die  Garantie erlischt.   

Teile einer bestimmungsgemäßen Verwendung sind: Die Bedienungsanleitung beachten, die Inspektions- und Wartungshinweise einzuhalten.

6 Sicherheitseinrichtungen an Maschinen und Vorrichtungen dürfen nicht demontiert oder überklebt bzw. anderwertig manipuliert werden, wenn Sie an solcher Maschine weiterarbeiten ist dies grob fahrlässig und Sie bringen sich und andere Menschen, Lebewesen und Gegenstände in Gefahr.

Was Sie nicht kennen oder wissen wie es funktioniert, sollten Sie auch nicht bedienen oder anschalten!

7 Beschädigte Werkzeuge, Hebezeuge, Maschinen, Maschinenteile, Rohre und Kabel von und zu den Maschinen sind sofort durch fachkundiges Personal abzusichern und instand zu setzen, die Anlagen sind sofort stillzulegen. Bei allen rotierenden und spanabhebenden Werkzeugen ist darauf zu achten, dass der Anwender nicht in den laufenden Prozess eingreifen kann, und die Umgebung gegen umherfliegende Späne, Werkzeuge, Bruchstücke zu sichern ist. Bei der Zerspanung ist stetig mit Schutzbrille und weitern Sicherheitsvorkehrungen entsprechend der Unfallverhütungsvorschriften, Erlasse und Verordnungen zu arbeiten und verfahren.

8 Alle Personen, die mit der Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Instandhaltung zu tun haben, müssen die erforderliche Qualifikation besitzen, Betriebs- und Bedienungsanleitungen und Gefahrenbestimmungen kennen, verstanden haben  und beachten. Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung von Werkzeugen, Maschinen, Betriebsstoffen und anderen Dingen können Gefahren für das Personal, Lebewesen, Pflanzen und Material entstehen, für die jede Person selbst verantwortlich sind. Bei allen Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist der Netzstecker zu ziehen, bzw. die Maschine vom Stromnetz zu trennen oder Akkus, Brennstoffzellen, Solarkollektoren, Batterein  und andere Energieeinrichtungen stromlos zu machen, so dass die Maschine nicht unter Spannung stehen kann. Mechanische Schwungräder, Getriebeteile, Windräder und andere Antriebselemente sind gegen Verdrehung, Anlaufen etc. zu sichern. Bringen Sie klar und eindeutig zu lesende und verstehende Warnschilder an den Maschinen an, so dass ein versehentliches Wiederanschalten oder Inbetriebnahme verhindert wird. 

9 Überprüfen Sie die Maschinen, Werkzeuge mindestens einmal pro Schicht an den sie arbeiten. Melden sie Schäden und Beschädigungen, Mängel und Veränderungen im Betriebsverhalten sofort der verantwortlichen Führungskraft. Überprüfen Sie alle Sicherheitseinrichtungen an den Maschinen und Werkzeugen zu Beginn jeder Schicht, einmal wöchentlich (bei durchgehenden Betrieb), nach jeder Wartung und Instandsetzung. Überprüfen Sie, ob die Verbots-, Warn und Hinweisschilder sowie die Markierungen an den Schaltern, Drehzahltabellen etc. lesbar, intakt und vollständig sind.

10 Lassen Sie die elektrischen Anlage, Maschine/ Ausrüstung regelmäßig mindestens aber halbjährlich  durch versierte Elektriker überprüfen. Lassen Sie alle Mängel wie lose Verbindungen, beschädigte Kabel, Hydraulik- oder Pneumatikzuleitungen, Wasser und andere Kühleinrichtungen  sofort beseitigen. Eine zweite Person muß bei Arbeiten an spannungsführenden Teilen durch den Elektriker anwesend sein und im Notfall wissen, wo die Spannung abgeschaltet werden kann.

Schalten Sie bei Störungen in der elektrischen Versorgung die Maschinen sofort ab.

Schalten Sie immer Maschinen und Elektrowerkzeuge ab, oder ziehen Sie den Netzstecker, wenn Sie sie nicht benutzen!